Nach dem Bericht von Justizminister Hahn (FDP) zur Verhaftung der Sängerin Nadja B. bleiben die Sozialdemokraten bei ihrer grundsätzlichen Kritik an der Pressearbeit der Darmstädter Staatsanwaltschaft. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann, sagte: ?Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die Aufgabe, die Öffentlichkeit im Rahmen der presserechtlichen Regelungen zu informieren, sondern in diesen Fällen stets auch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren.? Deshalb wäre es ausreichend gewesen darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Verfahren wegen? ?gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen? gehandelt habe.
Nach Meinung der SPD-Rechtspolitikerin wäre im vorliegenden Fall eine intensivere Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Angeklagten und dem Informationsinteresse wünschenswert gewesen. ?Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf Information in solch einem Fall. Das bestreiten wir nicht. Aber die Nennung von Namen und möglichen Erkrankungen gehört definitiv nicht dazu?, so Hofmann.