Möglichkeit der Altersteilzeit muss auch über den 31. Dezember hinaus erhalten bleiben

"Die Dienstrechtsreform muss der Fortentwicklung und den Ansprüchen eines modernen und leistungsfähigen Dienstleistungsstaates dienen. Dazu gehört nach sozialdemokratischem Verständnis grundsätzlich auch die Möglichkeit der Altersteilzeit," betonte die Weiterstädter Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Heike Hofmann.

Die Sozialdemokratin wies darauf hin, dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersteilzeitregelung nach der derzeitigen bundesgesetzlichen Regelungen im Altersteilzeitgesetz zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufe. Im Gegensatz zur CDU habe sich die SPD auf Bundesebene bereits für eine Fortsetzung der Altersteilzeitmöglichkeit über dieses Datum hinaus ausgesprochen und werde dies auch nach der Bundestagswahl im September 2009 umsetzen.

Auch wenn die beamtenrechtlichen Bestimmungen es dem Land inzwischen gestatteten, für Hessen eine eigenständige Regelung zu schaffen, werde man zunächst für eine allgemeine bundesgesetzliche Regelung werben. Sollte es keine solche bundeseinheitliche Regelung nach der Bundestagswahl geben, werde man im Interesse der Bediensteten und des Landes innerhalb des gegebenen finanziellen Handlungsrahmens des Landes eine eigenständige, auf Hessen bezogene Lösung prüfen, so Hofmann.

Im Gegensatz zu der bisher von der Landesregierung vertretenen Auffassung, sehe die SPD die Altersteilzeit nicht als Instrument zum Arbeitsplatz- und Stellenabbau, sondern vielmehr als Chance, in besonders belasteten Bereichen der Landesverwaltung die betroffenen Bediensteten durch eine Entlastung zusätzlich zu motivieren und eine personelle Verjüngung zu gewährleisten, betonte die Abgeordnete abschließend.