Herr Präsident, meine Damen und Herren,
das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen (Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts) bezweckt, drei vorkonstitutionelle Kirchenaustrittsgesetze, die zudem für unterschiedliche Landesteile Hessens gelten, zusammenzufassen und durch ein einheitliches Gesetz zu ersetzen.
Für den Betroffenen und Rechtsanwender ist zudem aus der der jeweiligen Norm nun nicht mehr ersichtlich, welches Gesetz für ihn Gültigkeit hat.
Das Gesetz betreffend den Austritt aus den Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechtes gilt in den ehemaligen preußischen Landesteilen von Hessen einschließlich Waldeck, in den übrigen Landesteilen gelten die beiden anderen Gesetze.
Zudem präzisiert dieses Gesetz Form und Inhalt der Austrittserklärung.
Insofern ist dieses Gesetz überfällig und wird von der SPD-Landtagsfraktion unterstützt.