Stärkung der Mibestimmungsrechte im Öffentlichen Dienst

Für eine Änderung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) hat sich die Weiterstädter SPD-Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Heike Hofmann anlässlich eines Gesetzentwurfes der Linksfraktion ausgesprochen.

Nach über zehnjähriger Verantwortung durch einen CDU-Innenminister seien die Mitbestimmungsrechte im öffentlichen Dienst weitgehend abgebaut, kritisiert Hofmann. Insbesondere mit der Aktion ?Düstere Zukunft? seien viele mitbestimmungswichtige Tatbestände aus dem HPVG gestrichen worden. Der CDU sei offensichtlich daran gelegen, ihre Ideologie auch und gerade für den Öffentlichen Dienst umzusetzen und nicht auf den Sachverstand der Mitarbeiter zurückzugreifen. ?Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes müssen gerade in schwierigen Zeiten in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Dies ist nicht nur motivationsfördernd, sondern bindet auch die praktischen Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ein?, so Hofmann.

Die SPD-Fraktion werde daher den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKEN in den Ausschussberatungen ?wohlwollend begleiten?. Wichtig sei der Fraktion dabei, dass es wieder echte Mitbestimmungsmerkmale in der hessischen Landesverwaltung gebe. Als ein wichtiges Beispiel nannte Hofmann, dass die Einigungsstelle wieder die letzte Entscheidung bei Personalfragen habe. Dieses Instrument hatte sich immer wieder als ein Ausgleichsmechanismus zwischen Dienststelle und Personalrat bewährt, sei aber in den letzten Jahren abgeschafft worden. Auch die neue Verwaltungssteuerung könne nur mit dem Sachverstand der Mitarbeiter und deren Personalvertretung sinnvoll umgesetzt werden. ?CDU und FDP können im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beweisen, ob sie an einer Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern wirklich interessiert sind oder ob sie die Personalpolitik nach Gutsherrenart der letzten Jahre fortsetzen wollen?, so die Abgeordnete abschließend.