Minister Hahn muss richterliche Unabhängigkeit respektieren

Die SPD-Landtagsfraktion hat mit einem Dringlichen Entschließungsantrag nochmals die gestrige Debatte zum Flughafenausbau aufgegriffen und das skandalöse Auftreten des Justizministers, der den Beschluss des VGH in nicht zulässiger Weise kommentiert und bewertet hat.

Nach Ansicht der rechtspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion Heike Hofmann habe der Minister mit seiner Einlassung ? wir als die Mitglieder der ersten Gewalt des Landes sollten uns überlegen, ob diese Rechtsprechung für uns wirklich klug ist, oder ob wir nicht die balance of power weiterhin im Rechtstaat haben wollen und die erste Gewalt demnach nicht alles bestimmt, sondern die dritte Gewalt auch etwas bestimmt.? sich damit in ein laufendes Hauptsacheverfahren beim VGH in unzulässiger Art und Weise eingemischt und in die richterliche Unabhängigkeit eingegriffen.

Dies sei umso ungeheuerlicher, als im Jahr 2000 der damalige Justizminister Wagner ebenfalls im Zuge der Schwarzgeldaffäre meinte, als Abgeordneter das Vorgehen einer Staatsanwaltschaft, die gegen Manfred Kanther ermittelte, bewerten zu müssen. Damals wurde dieses Verhalten im Hessischen Landtag mit den Stimmen der FDP aufs schärfste gerügt. ?In gleicher Weise ist das Verhalten des heutigen Justizministers zurückzuweisen!?

Durch die richterliche Unabhängigkeit, die in Art. 91 Abs. 1 GG normiert ist, werde die für den Rechtsstaat unerlässliche Gewaltenteilung garantiert und sichergestellt. Dabei beinhalte die richterliche Unabhängigkeit die sachliche und persönliche Unabhängigkeit des Richters. ?Sie haben im Gegenteil als Justizminister über die Unabhängigkeit der Gerichte zu wachen! Herr Justizminister, Sie haben gestern gezeigt, dass Sie bereits 27 Tage nach Leistung Ihres Amtseides Ihrem Amt nicht gerecht werden?, erklärte die Rechtspolitikerin

Die Äußerungen des Ministers zielten darauf a b, die Balance zwischen der ersten, der zweiten und der dritten Gewalt zu verschieben. Das sei nicht hinnehmbar und werde von der SPD entschieden zurückgewiesen.