Änderung des hessischen Nachbarrechtsgesetzes

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes hat uns bereits in der letzten Legislaturperiode beschäftigt.
Dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Die Intension des Gesetzes ist nämlich, in Zeiten des Klimawandels zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz gerade bei Altbauten mehr zu tun.

Zutreffend ist, dass es im heutigen Nachbarschaftsrecht oft Hemmnisse gibt, nachträglich Wärmedämmung an Häusern anzubringen, ohne dabei an der Zustimmung des Nachbarn zu scheitern. Dem will der Gesetzentwurf von Bündnis 90/ Die Grünen abhelfen.

Wir sollten in einer mündlichen und schriftlichen Anhörung jedoch überprüfen, ob die getroffenen Regelungen insbesondere im Hinblick auf Art. 14, § 1 Grundgesetz und dem Bestimmtheitsgrundsatz verfassungskonform sind.

So wird erneut zu klären sein, wann etwa eine unwesentliche Beeinträchtigung im Sinne des § 10 a des Gesetzes vorliegt. Dies ist nämlich nicht näher geregelt.
Auch eine Rückbauverpflichtung ist in dem Gesetz nicht vorgesehen.

All diese Fragen sollten wir in der Anhörung gründlich und sauber klären und nicht das Gesetz so wie von B90/Die Grünen in der letzten Legislaturperiode vorgesehen überhastet durchziehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!