Reform der Amtsanwaltsausbildung

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
mit dem vorliegenden Gesetz, das die geschäftsführende Landesregierung in den Landtag eingebracht hat, soll zum einen die Amtsanwaltschaftsausbildung neu strukturiert werden und ein gemeinsames Prüfungsamt verschiedener Bundesländer für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung geschaffen werden.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt dieses Gesetz, nicht zuletzt, weil es längst überfällig ist!
Der auf diesem Gesetz basierende Staatsvertrag datiert nämlich schon vom 2. Oktober 2006 und viele andere Bundesländer bildeten bereits seit 2007 nach der neuen Ausbildungsordnung ein neues.
Warum setzt das Land Hessen dies also so spät an?
Vielleicht, weil das Land Hessen trotz einer Belastungsquote von 160 % (!) bei der Amtsanwaltschaft 2007 ohnehin keine Anwärter eingestellt hat?!

In der Tat werden durch die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zwischen verschiedenen Bundesländern Steuergelder gespart und Synergien erzielt, die ausdrücklich zu begrüßen sind.

Auch die Stärkung des theoretischen Teils der Ausbildung im Amtsanwaltsdienst trägt dem Umstand stärker Rechnung, dass nach der sog. ?OrgSta? die Amtsanwaltschaft ja nicht nur die Strafverfolgung von ?Ladendieben? betreibt, sondern im Gegenteil weit in den Bereich der mittleren Kriminalität Strafverfolgung betreibt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,
dieses Gesetz ist längst überfällig, deshalb wird sich die SPD-Landtagsfraktion konstruktiv an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.