Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
das Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Auflösung der Kursmaklerkammer Frankfurt haben wir bereits mehrfach auch hier im Haus diskutiert.
Jedoch haben diese intensiven Beratungen, auch im Ausschuss unsere grundsätzlichen Bedenken dieses Gesetzes nicht beseitigt.
So sollen Vorschriften aufgehoben werden, die andere Gesetze oder Verordnungen ändern. Ist dies notwendig?
Müssen Verordnungen aufgehoben werden, die aufgrund von Ermächtigungsgrundlagen erlassen wurden, die bereits aufgehoben wurden? Hätte man das nicht früher tun können? Bereits bei Aufhebung der Ermächtigungsgrundlage ?
Angesichts dieser Beispiele ist es kühn und unzutreffend, wenn die Landesregierung dieses Gesetz noch als Bürokratieabbau bezeichnet.
Nein, es ist handwerklich schlecht gemacht und der Gesetzgeber hätte in der Tat bereits in der Vergangenheit sauberer arbeiten müssen!
Insgesamt ist dieses Gesetz unausgegoren und deshalb stimmen wir als SPD Fraktion diesem nicht zu.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !