Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
in 2. Lesung beraten wir heute das der Landesregierung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften mit dem Gesetze alle fünf Jahre überprüft werden sollen.
Lassen Sie mich zunächst einen Aspekt herausgreifen mit dem sich die SPD in ihrer Position bestätigt sieht:
Der Ältestenrat hat den Vorschlag dem Plenum unterbreitet, das Bannmeilengesetz (so wie von der FDP vorgeschlagen) nicht abzuschaffen.
Das Bannmeilengesetz ist kein Relikt aus dem 19. Jahrhundert, sondern Ausdruck einer wehrhaften sich selbst schützenden Demokratie und des Parlamentarismus.
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
Die Befristung von Gesetzen macht aus Sicht der SPD-Fraktion dann Sinn, wenn die Wirkung der Gesetze in der rechtstatsächlichen Praxis untersucht wird, d. h. die Gesetze werden evaluiert.
Nur dann kann die Tauglichkeit der bestehenden Gesetze adäquat überprüft werden. Dies hat die Landesregierung jedoch unterlassen!
Mithin wird die Chance vertan, auf valide Daten zu überprüfen, ob ein Gesetz geändert, abgeschafft oder bestehen bleiben soll!
Die Befristung ist kein Selbstzweck! Sie darf nicht dazu führen, dass sie selbst unnötig Vorschriften schafft.
Die SPD-Landtagsfraktion wird sich deshalb bei diesem Gesetz enthalten.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.