Änderung des Juristenausbildungsgesetzes

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

die SPD-Fraktion unterstützt das Gesetz der Landesregierung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes.
Mit dem Gesetz soll für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare eine Notenverbesserungsmöglichkeit eingeräumt werden, wie dies bereits in acht anderen Bundesländern der Fall ist.
Wir als SPD halten diese Verbesserungsmöglichkeit für längst überfällig.
Wir alle wissen, dass der Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen immer angespannter wird.
So wurden allein im Jahr 2007 bundesweit bis jetzt 4.726 Anwälte neu zugelassen. Dies ist eine Steigerung um 3,42 % auf 142.830 Anwälte.
Die Examensnote ist gerade bei den Juristen weitgehend ausschlaggebend für den weiteren beruflichen Werdegang und gegebenenfalls auch Erfolg.
Es ist daher sinnvoll und geboten, dass auch hessische Assessoren die gleichen Chancen erhalten, wie ihre Berufskollegen in den anderen Bundesländern und die Möglichkeit bekommen, sich durch eine Verbesserung der Examensnote ebenfalls den Start ins juristische Berufsleben zu erleichtern.
Wir halten es auch für korrekt, dass für den Wiederholungsversuch eine kostendeckende Gebühr erhoben wird, die im Ländervergleich und angesichts der tatsächlichen Prüfungskosten noch angemessen ist.
Aus unserer Sicht ist es zweckmäßig, dem Prüfling, wie im Gesetz vorgesehen, ein Rücktrittsrecht ab der schriftlichen Prüfung bis zur mündlichen Prüfung einzuräumen.
Konsequenterweise sieht das Gesetz vor, dass je nach Rücktrittszeitpunkt die Gebühr gestaffelt zurückerstattet wird.

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
obwohl die SPD-Fraktion dieses Gesetz begrüßt, sind wir gespannt, ob in der schriftlichen Anhörung noch substantielle Änderungsvorschläge vorgetragen werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.