Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
diese von der CDU beantragte Aktuelle Stunde verdeutlicht erneut, dass der Wahlkampf in Hessen längst begonnen hat und die Hessen-CDU mit dem Fall einer muslimischen Rechtsreferendarin mit Kopftuch am Gericht wieder einmal versucht, in unserer Gesellschaft zu polarisieren.
Sie braucht offenbar ?Futter? für die von ihr selbst ausgerufenen Leitkulturdebatte!
Dabei ist es eine unglaubliche Dreistigkeit, wenn die Hessen-CDU die mit der Parteigeld-Affäre, der Vermächtnislüge und Doppelpass-Kampagne unaufgearbeitete Unmoral zu verantworten hat, solch eine Diskussion für sich beansprucht!
Ihnen fehlt jegliche moralisch-politische Kraft und Grundlage für solch eine Diskussion!
Lassen Sie mich aber in der gebotenen Sachlichkeit auf den konkreten Fall eingehen:
Bei einer Rechtsreferendarin muslimischen Glaubens, die ihre Ausbildungsstation bei dem Amtsgericht Offenbach macht, ist in Hessen erstmals offiziell die Frage aufgeworfen worden, inwieweit die staatliche Neutralität auch in der Justiz, im Gericht gewährleistet wird.
Bei dem vorliegenden Fall werden mehrere verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen berührt, die in einer Güterabwägung im konkreten Einzelfall in verfassungskonformer Weise in Einklang gebracht werden müssen:
Zum einen die in Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Freiheit des Glaubens, (des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses), die mögliche negative Religionsfreiheit der Parteien der Gerichtsverhandlung sowie die staatliche Neutralitätspflicht, die auch für staatliche Bedienstete wie Angestellte im juristischen Vorbereitungsdienst gilt.
Auch in der Justiz gilt uneingeschränkt die politische, weltanschauliche sowie religiöse Neutralität des Staates.
Dies kommt nicht zuletzt auch bei den bei Gericht geltenden ?Kleidungsvorschriften?, wie z. B. der Robe für Rechtsanwälte und Richter zum Ausdruck.
Deshalb muss aus unserer Sicht auch im konkreten Fall die Rechtsreferendarin bei der Durchführung der Beweisaufnahme sowie Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft das Kopftuch ablegen.
Insofern ist der konkrete Fall pragmatisch zu lösen und nicht geeignet für parteipolitischen Klamauk der CDU im Rahmen der Aktuellen Stunde des Hessischen Landtags!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!