gleichgeschlechtlichen Ehe im Mai 2007

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

mit dem Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft vom 1. August 2001 wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit gegeben, einer auf Dauer angelegten Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.
In der Bundesrepublik Deutschland leben immerhin rund 47.000 gleich-geschlechtliche Paare.
Schätzungsweise 15.000 eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es mittlerweile in Deutschland.

Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz hat die damalige rot-grüne Bundes-regierung maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die gesellschaftliche Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Paaren erhöht hat.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird durch einen offiziellen Ver-trag und den Staat geschlossen und wird in der Regel vor einem Stan-desamt beurkundet.

Sie begründet gegenseitige Rechte und Pflichten, insbesondere sind die Lebenspartner einander zur gemeinsamen Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet.
Sie können einen gemeinsamen Namen bestimmen und sind einander z.B. unterhaltsverpflichtet.

Nachdem das BVerfG das Lebenspartnerschaftsgesetz als verfassungs-gemäß anerkannt hat, ist es in der 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages weiterentwickelt worden und die Rechtsstellung von homo-sexuellen Paaren weiter verbessert worden.
So z.B. durch die Möglichkeit der Stiefkindadoption, die Übertragung der Hinterbliebenenversorgung auch auf eingetragene Lebenspartnerschaf-ten.
Gleichgeschlechtliche Paare können sich wie heterosexuelle Paare ver-loben.
Das Unterhaltsrecht wurde dem von Ehepaaren wie bereits erwähnt an-gepasst.

All dies ist möglich, obwohl der Gesetzgeber selbst auf eine Gleichstel-lung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe bewusst verzichtet hat.
Sie steht daher auch nicht ?in Konkurrenz? zur Ehe, sondern unterstützt innerhalb unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens einen Lebensentwurf, den sich zwei Menschen gemeinsam gegeben haben.

So hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002 klargestellt, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz Art. 6 GG nicht behindert, da die Freiheit, eine Ehe mit einem selbst gewählten Partner zu schließen, nicht berührt wird.
Auch hat das BVerfG klar gemacht, dass die eingetragene Lebenspart-nerschaft selbst keine Ehe i.S.d. Art. 6 GG ist, sondern nur gleichge-schlechtlichen Paaren Rechte zuweist.

Gemäß des Schutzauftrages des Staates ist dieser zwar gehalten, die Ehe zwar weder zu schädigen, noch zu beeinträchtigen, sondern zu för-dern.
Zwar hat der Gesetzgeber das Institut der eingetragenen Lebenspartner-schaft der Ehe nachgebildet, jedoch wird die Ehe selbst dadurch nicht beeinträchtigt.
Dem Gesetzgeber ist zwar aus Art. 6 GG nicht verwehrt, die Ehe gegen-über anderen Lebensformen zu begünstigen, er ist jedoch nicht gehal-ten, andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen.

Völlig unbestritten ist, dass noch viele Schritte zur Gleichstellung homo-sexueller Paare fehlen:

So etwa im Besoldungs- und Versorgungsrecht, aber auch im Steuer-recht.
Auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht haben die Länder nach der Föderalismusreform I aus unserer Sicht den Auftrag, bei eingetragenen Lebenspartnerschaften noch bestehende Diskriminierungen zu überwin-den.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat die Landesregierung vor sechs Jahren sehr lustlos umgesetzt:
Sie hat das Bundesrecht allenfalls rein technisch, minimalistisch umge-setzt.
Es wurde lediglich das Unvermeidliche, nämlich die Zuständigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt.
Eine umfassende Anerkennung der Lebenspartnerschaften im Landes-recht fehlt!
Deshalb unterstützt die SPD-Landtagsfraktion dem Grunde nach den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen.
Welche Landesgesetze konkret änderungsbedürftig sind, ergibt sich aus unserer Sicht zum einen aus der öffentlichen Anhörung zu diesem Ge-setz, aber auch einer Evaluierung der Auswirkungen des Lebenspartner-schaftsgesetzes in Hessen, die aus unserer Sicht durchgeführt werden müsste, um die Rechtswirklichkeit näher beleuchten zu können.

Wie der Bund sollte sich das Land Hessen mutiger und entschlossener bei der Beseitigung von Diskriminierungen und der Gleichstellung einge-tragener Lebenspartnerschaften zeigen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !