Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
das nun zu ändernde Verkündungsgesetz regelt die amtliche Bekanntgabe von Normen in den entsprechenden Publikationen.
Da das Verkündungsgesetz am 31.12.2006 außer Kraft tritt, muss es nach einer entsprechenden Überprüfung (retroperspektiven Gesetzesfolgenabschätzung) verlängert werden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist im wesentlichen unspektakulär und enthält sowohl sprachliche als auch redaktionelle bzw. klarstellende Änderungen.
Lassen Sie mich einige wenige Beispiele benennen:
1.) So hat der Landrat nach dem entsprechenden ?Kommunalisierungs-gesetz? vom März letzten Jahres als Behörde der Landesverwaltung keine Rechtsetzungsbefugnisse mehr.
Dies muss im Verkündungsgesetz nun geändert werden.
2.) Es ist richtig, dass die Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit nun nicht mehr als ?Anordnung?, sonders als Verordnung bezeichnet werden, weil sie eine entsprechen Rechtsnormqualität haben.
Die ist mittlerweile unstrittig; der Begriff der ?Anordnung ist antiquiert.
3.) Auch ist längst überfällig, dass die ?formale? Gleichbehandlung von Mann und Frau auch im Verkündigungsgesetz Einklang findet.
4.) Für uns als SPD-Fraktion spricht auch nichts dagegen, bisherige Regelungen und Bekanntmachungen, die im Justiz-Ministerialblatt bzw. im Amtsblatt des Kultusministeriums herausgegeben wurden, nun im Staatsanzeiger für das Land Hessen zu verkünden. Damit darf aber nicht einhergehen, dass der Informationsgehalt abnimmt.
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
insgesamt ist der Gesetzentwurf unspektakulär und wird von der SPD-Fraktion konstruktiv begleitet.
Vielen Dank.